Stadterneuerung in Laichingen: Vorbereitende Untersuchungen des Sanierungsgebietes

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) betreut die Stadterneuerung in Laichingen, Kleinstadt im Alb-Donau-Kreis, rund um das Sanierungsgebiet Innenstadt/Maierhöfe. Nun hat der Gemeinderat dem Bericht zu den von der WHS durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet zugestimmt und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ist erfolgt.

Bereits im Juni 2022 erfolgte die Aufnahme des Sanierungsgebietes in das Landessanierungsprogramm durch den Fördermittelgeber. Nach dem Beschluss des Gemeinderates der Stadt Laichingen zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen im November 2022, konnten die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen knapp ein Jahr später im Gemeinderat vorgestellt und verabschiedet werden. Zugleich wurde der Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gefasst.

Die Stadt Laichingen kann im Zuge des Sanierungsverfahrens bis zum vorläufigen Ende des Bewilligungszeitraums im April 2031 auf einen Förderrahmen in Höhe von 2.000.000 Euro zurückgreifen und wird bei der weiteren Durchführung durch ihren Sanierungsträger, der WHS, unterstützt. Als Sanierungsziele werden unter anderem die Stärkung und der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Laichinger Innenstadt als attraktives Stadtzentrum angestrebt. Hierfür sollen vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel behoben und bestehende Nutzungen intensiviert sowie durchmischt werden. Die Stadtmitte mit ihren essentiellen Funktionen für die gesamte Stadt soll zudem aufgewertet werden.

Des Weiteren wurden als Sanierungsziele die partielle Neuordnung und Aufwertung zentraler Bereiche, die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, sowie die Modernisierung bereits bestehenden Wohnraums und die Durchführung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels benannt. Zudem sollen vorhandene Strukturen an den demographischen Wandel angepasst werden.

Diese Ziele werden durch Maßnahmen, wie dem Neubau des Rathauses, der Restmodernisierung des Weberei- und Heimatmuseums und einer zentralen Platzgestaltung angegangen. Durch private Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen können private Eigentümerinnen und Eigentümer ihren Teil zum Gelingen des Sanierungsverfahrens beitragen und von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln profitieren. Bei der Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden werden private Eigentümerinnen und Eigentümer beispielsweise mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 55.000 Euro unterstützt. In der Regel beträgt der Zuschuss maximal 50.000 Euro bei einem Fördersatz von 30 Prozent.

Ludwigsburg, 13. November 2023

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WHS

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