Loßburg: Wüstenrot stellt Sanierungsgebiet vor
Nach der Vorstellung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“ in Loßburg durch die Wüstenrot Haus- und Städtebau fiel der Beschluss einstimmig: Der Gemeinderat Loßburg stimmte dem Ergebnisbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen zu. Gleichzeitig wurde die Satzung dazu beschlossen und als Umsetzungsfrist für die städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen der Zeitraum bis 31. Dezember 2030 festgelegt. Auch private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen werden finanziell unterstützt.
Sibel Kilic-Barut und Peter-Uwe Blank von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Ludwigsburg präsentierten dem Gemeinderat den Bericht über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“. Nach der Beauftragung damit im vergangenen Jahr folgten eine Bestandserhebung, eine Fragebogenaktion bei den Eigentümern, Mietern und Pächtern, die Behördenbeteiligung sowie eine Befragung der Betroffenen und eine Zusammenfassung der erhobenen Mängel, so Kilic-Barut.
Lärm, Verkehr und Verschmützung als Beeinträchtigungen
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ mit einem Förderrahmen von mehr als 1,3 Millionen Euro in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen, wofür seitens des Landes eine Finanzhilfe in Höhe von 60 Prozent des Förderrahmens, also 600.000 Euro Zuschuss zugesagt sind.
Bei der Fragebogenaktion wurden von 297 Bögen 30 Prozent zurückgesandt. Darin wurden als Beeinträchtigungen Lärm, Verkehr und Verschmutzung genannt. Störend seien auch fehlende Stellplätze. 32,95 Prozent der Befragten signalisierten Mitwirkungsbereitschaft. 38 Prozent sprachen sich für Verbesserungsmaßnahmen im energetischen Bereich aus. Seitens der 28 angeschriebenen Träger öffentlicher Belange wurde das Projekt begrüßt. Ziele der Sanierung, sagte Kilic-Barut, seien die Beseitigung von Substanz- und Funktionsmängeln, die Verbesserung der Stellplatzsituation, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums, die Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Raums sowie die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts.
Peter-Uwe Blank erläuterte den Unterschied zwischen vereinfachtem und klassischem Sanierungsverfahren. Bei letzterem, für das sich der Gemeinderat aussprach, ist beispielsweise beim Verkauf von Grundstücken eine Genehmigung erforderlich. Bürgermeister Christoph Enderle ergänzte, dass das Land nicht mehr bereit sei, Zuschüsse zu zahlen, wenn keine Gelder durch Beiträge zurückfließen, weshalb das klassische Sanierungsverfahren anzuwenden sei.
Auch private Maßnahmen werden gefördert
Festgelegt wurden auch die Fördergrundsätze und die Förderhöhe von privaten Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet. Voraussetzung dafür sind ein Modernisierungsvertrag mit der Gemeinde sowie eine Maßnahmenbeschreibung. Der Zuschuss beträgt maximal 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten. Gefördert wird mit mindestens 5000 und höchstens 30 000 Euro, bezogen auf 25 000 bis 150 000 Euro Modernisierungskosten. Bei städtebaulich wertvollen Gebäuden steigt die Fördersumme auf bis zu 35 000 Euro. Ein Gebäudeabbruch wird, bei anschließender Neubebauung, mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Ausgehend von maximal 50 000 Euro, liegt der Zuschuss bei maximal 25 000 Euro. Der Gemeinderat befürwortete die Empfehlungen der Wüstenrot Haus- und Städtebau. Danach soll ein Verkehrsplaner beauftragt werden, der die grundsätzliche Machbarkeit gestalterischer und verkehrslenkender Eingriffe in die Hauptstraße, die Bundesstraße 294, überprüft. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, nicht nur ein Planungsbüro mit der Ideenfindung zu beauftragen.
Quelle: Schwarzwälder Bote, schwarzwaelder-bote.de, 5.12.2019
Autorin: Sabine Stadler